Datenschutzerklärung/Rechtliche Hinweise

1. Inhalt der Seite

Die von Rechtsanwalt Audörsch dargestellten Informationen sollen eine nähere wie umfassendere Unterrichtung über Inhalt und Tätigkeit des Kanzleibetriebs vermitteln. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen wird nicht übernommen. Haftungsansprüche gegen Rechtsanwalt Audörsch, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Rechtsanwalts Audörsch kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Rechtsanwalt Audörsch behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Rechtsanwalts Audörsch liegen, haftet dieser nur dann, wenn er von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Rechtsanwalt Audörsch erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Rechtsanwalt Audörsch erklärt weiterhin, dass er keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten hat. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten (verknüpften) Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. E-Mail-Kommunikation und Entstehen des Mandatsverhältnisses

Es wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail unsicher ist und eine Haftung für übermittelte Mitteilungen, insbesondere zur Fristwahrung, ausgeschlossen ist. Mandatsverhältnisse kommen erst durch Annahmeerklärung der Kanzlei zustande. Bei unverschlüsselter Erstübermittlung von E-Mails wird das Einverständnis zur unverschlüsselten Kommunikation unterstellt. Für telefonisch erteilte Informationen wird keine Haftung übernommen.


        - Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses


Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage  nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Rechtsanwalt Audörsch, Oldenswort 2018

4. Allgemeine Mandatsbedingungen

Für die Bearbeitung von Aufträgen, die dem Rechtsanwalt erteilt wurden, gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen:

  • Gebührenhinweis; Gegenstand der Rechtsberatung

Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, es sei denn, es wurde gem. § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen. Die Rechtsberatung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin.

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist grundsätzlich zunächst auf eine außergerichtliche Tätigkeit gerichtet, sofern nicht bereits ein Rechtsstreit anhängig ist. Die außergerichtliche Tätigkeit ist im Rahmen des RVG neben einer etwaigen gerichtlichen Tätigkeit zu vergüten. Wünscht der Mandant keine außergerichtliche Tätigkeit, ist dieser Umstand schriftlich zu erklären.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich der Rechtsanwalt, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

  • Pflichten des Rechtsanwalts
  • Rechtliche Prüfung

Der Rechtsanwalt wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

        - Verschwiegenheit

Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

      - Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle auszahlen.

5. Datenschutz

Der Rechtsanwalt, welcher zugleich der Datenschutzbeauftragte der Rechtsanwaltskanzlei ist, wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden, soweit möglich, auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

6. Datenschutzerklärung/Einwilligung (Hinweise zur Datenverarbeitung)

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher: Rechtsanwalt Dirk Audörsch, Osterender Chaussee 4 in 25870 Oldenswort, Tel.: 04864 – 2718899.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von der Rechtsanwaltskanzlei Audörsch ist unter der o.g. Anschrift erreichbar.

a. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie uns mandatieren, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind.

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können;
  • um Sie angemessen anwaltlich beraten und vertreten zu können;
  • zur Korrespondenz mit Ihnen;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.

Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

b. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.

c. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

d. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@rechtundschlichtung.de

7. Rechtsmittel

Zur Einlegung von Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur verpflichtet, wenn der Mandant ihn hierzu ausdrücklich beauftragt und der Rechtsanwalt den Auftrag angenommen hat.

8. Obliegenheiten des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

a. Umfassende Information

Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

b. Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Mandant wird den Rechtsanwalt unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

c. Sorgfältige Prüfung von Schreiben des Rechtsanwalts

Der Mandant wird die ihm von dem Rechtsanwalt übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

d. Rechtsschutzversicherung

Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind bzw. tätig waren.

e. Unterrichtung des Mandanten per Fax

Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

f. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 5 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit.

g. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Rechtsanwalts auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensabhängige Haftung wird auf EUR 250.000,00 pro Schadenfall beschränkt, wenn der Rechtsanwalt den nach § 51a BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) vorausgesetzten Versicherungsschutz unterhält; dieser ist auf Verlangen des Mandanten vom Rechtsanwalt nachzuweisen.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung; ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Der Rechtsanwalt ist bereit, auf schriftliches Verlangen des Mandanten, das auch die Verpflichtung enthält, die dadurch anfallenden Mehrkosten im Vorschusswege zu übernehmen, eine Versicherung in vom Mandanten gewünschter Höhe für den Einzelfall abzuschließen und bis zur Höhe der zu erlangenden Deckung die vorstehenden Haftungsbegrenzungen aufzuheben.

Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit in Deutschland in angemessener Zeit üblicherweise Deckung für aus rechtsanwaltlicher Schlechtleistung resultierende Schäden allenfalls bis EUR 5.000.000,00 zu erlangen ist und dass der Rechtsanwalt keine Gewähr übernimmt, dass ihm in der von dem Mandanten gewünschten Höhe kurzfristig Deckungsschutz gewährt wird. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

h. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Aufrechenbarkeit; Verzicht auf die Einrede der Verjährung und Kostenerstattung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung des Rechtsanwalts zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.

i. Abtretung

Der Mandant tritt etwaige Kostenerstattungsansprüche sowie Ansprüche auf Auszahlung freigewordener Sicherheitsleistungen gegenüber der Justizkasse oder sonstigen Erstattungspflichtigen an den Rechtsanwalt ab. Der Rechtsanwalt ist ermächtigt, die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Der Rechtsanwalt darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.

 j. Aufrechenbarkeit

Der Rechtsanwalt darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen verrechnen.

 k. Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Der Mandant verzichtet bezüglich der bestehenden Verbindlichkeiten aus diesem Mandatsverhältnis auf die Einrede der Verjährung.

 l. Kostenerstattung

Grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind zudem Gebühren auf Basis von Vergütungsvereinbarungen, soweit sie die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Auch eine Rechtsschutzversicherung steht regelmäßig nur für die gesetzlichen Gebühren ein. Die übersteigenden Gebühren sind daher auch im Falle eines Obsiegens vom Mandanten zu tragen. Ist eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 RVG getroffen worden, gehen deren Regelungen im Zweifel vor.

m. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

9. Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am Besten entspricht. Ansonsten gelten die Vorschriften gem. BGB. Der Gerichtsstand ist bei Mandanten, die Kaufleute sind, Husum.

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